AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bootsvermietung Kühlungsborn

(Stand: 30.10.2022)

  1. Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend: „Mieter“) mit der Bootsvermietung Kühlungsborn, Inh.: Marvin Pröhl, Grubenstraße 20, 18055 (Adresse Vermietung: Fulgen 5 (Steg F), 18225 Kühlungsborn) (nachfolgend: „Vermieterin“) über die Vermietung von motorisierten Booten und sonstigen beweglichen Sachen (nachfolgend: „Mietgegenstand“) sowie sonstigen (Vermittlungs-)Leistungen im Zusammenhang mit der Bootsmiete abschließt.
  2. Die Vermieterin widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Mieters, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende Regelung.
  3. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  1. Leistungsgegenstand
  1. Die Vermieterin betreibt eine Motorbootsvermietung in Kühlungsborn und tritt daneben als Vermittlerin fremdveranstalteter Einzelleistungen aus den Bereichen
  • Gastronomie (derzeit: Sushilieferung auf das Boot)
  • Event

verschiedener Anbieter auf. Darüber hinaus bietet sie den Abschluss einer Zusatzversicherung zur Reduzierung des Selbstbehaltes des Mieters im Schadensfall an.

  1. Alle Angebote der Vermieterin sind unverbindlich, insbesondere auch die in Katalogen, Prospekten, Internetpräsentationen, Anzeigen, Abbildungen sowie Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung und Maße, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
  2. Der Treibstoff wird nach tatsächlichem Verbrauch bei Rückgabe berechnet (2.50€ pro Liter). Der Treibstoff wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist neben dem Charterpreis im Gesamtpreis enthalten.
  3. Pro Boot ist eine Kaution von 300€ zu hinterlegen, die ebenfalls Vertragsgegenstand ist.
  1. Buchung
  1. Mit der Buchungsanfrage, die schriftlich, mündlich, per E-Mail oder online (sofort buchen) erfolgen kann, übermittelt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot zur Buchung einer Dienstleistung durch die Vermieterin mit. Die Vermieterin kann dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst mit dem Übermitteln einer Buchungsbestätigung bzw. einer Rechnung durch die Vermieterin an den Mieter zustande.
  2. Angebote des Mieters können durch die Vermieterin binnen einer Woche durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aushändigung des Mietgegenstandes angenommen werden.
  3. Mitarbeiter der Vermieterin sind nicht befugt, vom geschlossenen Mietvertrag abweichende Regelungen zu treffen; ausgenommen sind Geschäftsführer und Prokuristen.
  4. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand an Dritte weiterzugeben.
  1. Preise und Zahlungsmodalitäten, Kaution, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
  1. Es gelten die vereinbarten Preise. Diese beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Die Mindestmietdauer eines Motorbootes beträgt ein bzw. zwei Stunden und beginnt ab Bereitstellung des Mietgegenstandes.
  3. Die Vermieterin ist berechtigt, Mietvorauszahlungen, Zwischenabrechnungen und eine Mietkaution zu verlangen; die Kaution ist unverzinslich und wird seitens des Kunden vor Ort in bar bzw. per ec-Karte/Kreditkarte VISA oder Mastercard hinterlegt.
  4. Der Mietpreis ist in der Regel über die angebotenen Online-Bezahlmethoden vorab in voller Höhe in EUR zu zahlen. Dem Mieter stehen derzeit folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

Paypal Plus

Im Rahmen des Bestellprozesses wird der Mieter auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss er grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an den Vermieter bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung fordert die Vermieterin PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhält der Mieter beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. PayPal bietet aber auch die Zahlung ohne vorherige Registrierung bzw. ohne vorhandenes PayPal-Konto an. Es greift dann allerdings der sog. PayPal-Käuferschutz nicht. Weitere Besonderheiten bei der Zahlung über PayPal ohne PayPal-Konto sind unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full verfügbar.

Folgende Zahlungsarten stehen über PayPal Plus zur Verfügung:

– PayPal

– SEPA-Mandat

– Giropay

– Sofortüberweisung

– Debit- oder Kreditkartenzahlung

Stripe

Die Abwicklung der Zahlungsarten Rechnung, Kreditkartenzahlung sowie Bankeinzug erfolgt auch in Zusammenarbeit mit der Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (im Folgenden: “Stripe”), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://stripe.com/de/legal, an die die Vermieterin ihre Zahlungsforderung abtritt. Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung gilt folgendes: Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Rechnung wird bei Buchung ausgestellt und per E-Mail übersandt. Die Zahlung erfolgt direkt an die Vermieterin. Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte / Bankeinzug zieht Stripe den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkarten-/Girokonto des Mieters ein. Im Falle der Abtretung kann nur an Stripe mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung der Kreditkarte / des Kontos erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Online-Shop. Die Vermieterin bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung / Kreditkartenzahlung / Bankeinzug über Stripe zuständig für allgemeine Kundenanfragen z.B. Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen oder Gutschriften.

  1. Kommt der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann die Vermieterin Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, hat dieser ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
  1. Mietgegenstand, Übergabe und Nutzung
  1. Die Vermieterin hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem Zustand zur Abholung bereitzuhalten oder, sofern vereinbart, an den Bestimmungsort zu liefern.
  2. Der Mieter hat der Vermieterin den Einsatzort, an dem der Mietgegenstand eingesetzt wird, möglichst genau anzugeben. Ebenso hat er die Vermieterin unverzüglich vom Wechsel des Einsatzortes in Kenntnis zu setzen.
  3. Mietgegenstände dürfen nur von sachkundigen Personen bedient werden. Die Vermieterin unterweist die Person, die den Mietgegenstand übernimmt bei Übergabe in dessen Funktionsweise. Der Mieter erhält bei Übergabe eine Ausfertigung der Bedienvorschriften und bestätigt deren Erhalt.
  4. Falls der Mieter Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist er verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen.
  5. Kommt die Vermieterin mit der Überlassung des Mietgegenstandes in Verzug, so kann der Mieter eine Verzugsentschädigung verlangen, falls ihm hieraus ein nachweislicher Schaden entstanden ist.
  6. Die Vermieterin oder von ihr Beauftragte haben jederzeit das Recht, den Mietgegenstand zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen.
  1. Stornierung/Umbuchung
  1. Falls der Mieter den Mietgegenstand 8 Wochen oder mehr im Voraus gebucht hat, diesen aber stornieren oder umbuchen möchte, ist dies grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen möglich. Ist der Mieter Verbraucher, steht ihm darüber hinaus das am Ende dieser AGB dargestellte Widerrufsrecht zu. In diesem Fall greifen die nachfolgenden Regelungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Auch das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt.
  2. Die Buchungserklärung des Mieters ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit der Vermieterin für gegenstandslos erklärt werden. Wurde keine anderweitige Regelung vereinbart, fallen generell nachfolgende Stornogebühren an:
  1. 25 % des Mietpreises bis 14 Tage vor dem Mietbeginn
  2. 50 % des Mietpreises bis 7 Tage vor dem Mietbeginn
  3. 100 % des Mietpreises bei Stornierung weniger als 72 Stunden vor dem Mietbeginn
  1. Es wird daher ein um die Stornokosten reduzierter Betrag auf das Konto des Mieters zurückgebucht. Als Mietpreis gilt hierbei der Gesamtmietpreis inkl. aller Gebühren und Extras.
  2. Sollte der Mieter nicht zum vereinbarten Abholzeitpunkt erscheinen oder, bei vereinbarter Lieferung nicht am Lieferort anwesend sein, wird die Vermieterin die Reservierung eine Stunde lang aufrechterhalten. Danach ist der Mietgegenstand wieder für andere Kunden freigegeben. Dem Mieter wird in diesem Fall der Gesamtmietpreis in Rechnung gestellt. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Vermieterin kein oder ein geringerer Schaden durch die Nichtabholung/Nichtübernahme entstanden ist.
  3. Umbuchungen sind bis zum Mietbeginn möglich – der Mieter erhält in diesem Fall eine Gutschrift in Höhe der geleisteten Mietvorauszahlung zur auf drei Jahre befristeten Verwendung bei einer späteren Anmietung.
  1. Pflichten und Haftung des Mieters
  1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und fachgerecht zu behandeln sowie alle für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelungen zu beachten und insbesondere in angemessenen Zeitabständen zu prüfen, ob sich der Mietgegenstand in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Weiterhin verpflichtet er sich, den Mietgegenstand gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
  2. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die die Vermieterin in Anspruch genommen wird, genauso wie für etwaige Rechtsverfolgungskosten.
  3. Eine Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte (ausgenommen Familienangehörige und Mitarbeiter des Mieters) ist untersagt.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, bei Eintritt eines Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er hat hierbei Weisungen der Vermieterin, soweit zumutbar, zu befolgen und bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Auf jeden Fall hat er die Vermieterin unverzüglich zu benachrichtigen.
  5. Für alle Boote besteht eine Haftpflichtversicherung. Schäden, die vom Mieter verursacht wurden, werden von der Vermieterin regressiert. Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch den Mieter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden, aufgrund der bestehenden Versicherungsbedingungen, auch direkt von der Versicherungsgesellschaft beim Mieter regressiert werden können.
  6. Der Mieter ist bei Haftpflichtschäden nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin Ansprüche von Dritten ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.
  7. Sollte der Mieter einen Schaden verursachen, der die Weitervermietung des Bootes unmöglich macht, bleibt es der Vermieterin überlassen, die Mietausfallkosten beim Mieter geltend zu machen.
  8. Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Mieter für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten der Vermieterin.
  9. Stehen der Vermieterin wegen Nichtabnahme des Mietgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann sie, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % des vereinbarten Mietpreises vom Mieter als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Mieters, der Vermieterin einen niedrigeren, und das Recht der Vermieterin, einen höheren Schaden nachzuweisen.
  10. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Mietgegenstandes zu decken.
  11. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.
  1. Mängelrechte und Haftung der Vermieterin
  1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung erfolgt. Muss eine Buchung aufgrund dessen verschoben oder abgebrochen werden, ist eine kostenfreie Umbuchung möglich, andernfalls erhalten Sie einen Gutschein in voller Höhe.
  2. Auftretende Mängel am Mietgegenstand sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden.
  3. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Mietgegenstandes vorliegt, weder Regressansprüche gegen die Vermieterin noch eine Kürzung des Mietzinses oder einen Vertragsrücktritt. Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein.
  4. Der Mieter und seine Begleiter nutzen den Mietgegenstand und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen die Vermieterin aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung durch den Mietgegenstand, Teile des Mietgegenstands oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen.
  5. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt die Vermieterin keine Gewähr.
  6. Bei Einsatz eines Servicebootes sowie Bergung wird eine Gebühr von 150€/je angefangene halbe Stunde fällig, welche vom Mieter zusätzlich zu entrichten ist.
  7. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Vermieterin unbeschränkt, sofern die haftungsbegründenden Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Kardinalpflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Vermieterin nicht.
  8. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  9. Ist die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  1. Anforderung an den Mieter/Nutzer und Nutzungsbeschränkungen
  1. Das Mindestalter für Sportboote mit Motor beträgt 18 Jahre. Personalausweis (oder Pass nebst Meldebescheinigung) ist vorzulegen.
  2. Der Fahrer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen.
  3. Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen, amtlichen Sportbootführerscheins-See sein. Ausnahme gilt für Boote bis 15 PS. Diese sind von der Führerscheinpflicht ausgenommen.
  4. Für den Fahrer gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot.
  5. Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, darf die Fahrt nicht angetreten oder fortgeführt werden.
  6. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen zu verwenden.
  7. Die Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist untersagt.
  8. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand unterzuvermieten oder zu verleihen oder einer sonstigen nicht vertragsgemäßen Nutzung zuzuführen.
  9. Die Nutzung des Mietgegenstandes außerhalb Deutschlands in EU-Länder müssen vor Fahrtantritt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages der Vermieterin mitgeteilt werden. Fahrten außerhalb der EU sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Vermieterin zulässig.
  10. Bei Missachtung behält sich die Vermieterin eine kostenpflichtige Beendigung des Mietverhältnisses vor.
  1. Mietzeit und Rückgabe des Mietgegenstandes
  1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung des Mietgegenstandes, die eine Sonderreinigung erfordert, oder wenn der Mietgegenstand mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Mieter der Vermieterin Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Vermieterin ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieterin ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Gibt der Mieter den Mietgegenstand vor Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit zurück, ohne die Vermieterin von der vorzeitigen Rückgabe zuvor in Kenntnis zu setzen, prüft diese die Möglichkeit der Erstattung nicht genutzter Mietzeiten. In diesem Fall kann die Vermieterin für den bei ihr entstandenen Aufwand eine Gebühr in Höhe von EUR 15,00 EUR (inkl. MwSt.) erheben. Der ursprünglich vereinbarte Mietpreis wird jedoch nicht überschritten.
  3. Gibt der Mieter den Mietgegenstand – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an die Vermieterin zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinaus ist der Mieter zur Zahlung einer Aufwandspauschale, als Ausgleich für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand, in Höhe von EUR 15,00 (inkl. MwSt.) verpflichtet, es sei denn er weist nach, dass der Vermieterin ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
  1. Versicherungsschutz, Selbstbeteiligung
  1. Der Mietgegenstand ist haftpflichtversichert mit einer maximalen Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR 50 Mio., wobei sich die maximale Deckung je Person auf EUR 8 Mio. beläuft und auf Europa beschränkt ist.
  2. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung des Mietgegenstandes für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowie Mietgegenstände, die keine Fahrzeuge im Sinne der Bedingungen sind.
  3. Der Mieter trägt in jedem Schadensfall, der von ihm verursacht wird, eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 750,00. Diese kann durch Erweiterung des Versicherungsschutzes, der durch den Mieter zubuchbar ist, auf bis zu EUR 0,00 reduziert werden.
  1. Datenschutz
  1. Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Vermieterin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Vermieterin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Keinesfalls werden Daten von der Vermieterin an Dritte veräußert. Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt lediglich in dem Umfang, wie es für eine Buchung von Nebenleistungen bei dem vom Mieter gewählten Anbieter oder für die Erbringung der sonstigen von der Vermieterin geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Dies schließt ausdrücklich die Weitergabe an mit der Vermieterin verbundenen Unternehmen oder sonstige Unterauftragnehmer zum Zweck der Durchführung der Buchung im Rahmen entsprechender vertraglicher Strukturen und im Rahmen der geltenden rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen, Vorschriften ein.
  2. Weitere Informationen kann der Mieter der Datenschutzerklärung der Vermieterin entnehmen.
  3. Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Vermieterin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
  1. Gutscheine und Gutscheincodes
  1. Über die Vermieterin erworbene bzw. im Rahmen von Aktionen ausgegebene Gutscheine sowie Gutscheincodes (nachfolgend: „Gutschein“) können im Onlineshop der Vermieterin eingelöst werden.
  2. Der Gutschein und eventuell vorhandene Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Unentgeltliche Aktionsgutscheine sind lediglich binnen des auf dem Gutschein aufgedruckten Aktionszeitraums und nur auf das dort benannte Sortiment einlösbar.
  3. Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
  4. Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
  5. Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
  6. Der Gutschein ist übertragbar. Die Vermieterin kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn die Vermieterin Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
  1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Vermieterin. Für den Gerichtsstand gilt dies nur insoweit, als der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.
  4. Darüber hinaus ist die Vermieterin nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  1. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
  1. Ist der Mieter eine natürliche Person, die einen Vertrag mit der Vermieterin abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht ihm ein Widerrufsrecht zu.
  2. Das Widerrufsrecht ist jedoch ausgeschlossen bei Verträgen in den Bereichen der Kraftfahrzeugvermietung (hier: Motorbooten), vgl. § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bootsvermietung Kühlungsborn, Grubenstraße 20, 18055 Rostock, E-Mail: info@bootsvermietung-kuehlungsborn.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An Bootsvermietung Kühlungsborn, Grubenstraße 20, 18055 Rostock, E-Mail: info@bootsvermietung-kuehlungsborn.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
  1. Besondere Bedingungen für die Vermittlung von Zusatzleistungen aus den Bereichen Zubehör, Event und Gastronomie
  1. Bezogen auf die Fremdleistungen wird zwischen der Vermieterin und dem Mieter ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen, der die ordnungsgemäße Vermittlung einer Dienstleistung bzw. eines Kaufs zum Gegenstand hat. Im Falle der Buchung einer Dienstleistung bzw. eines Kaufs kommt der Vertrag über die Dienstleistung / den Kauf allein zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Anbieter zustande, ohne dass die Vermieterin einen Einfluss auf die jeweiligen Bedingungen des Anbieters hat. Es gelten insoweit die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Alle Informationen zu und die Beschreibung der Dienstleistungen / Kaufgegenstände beruhen auf eigenen Angaben der Anbieter. Die Vermieterin hat keinen Einfluss auf diese Angaben und übernimmt für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Verantwortung.
  2. Für die Vermittlung gilt die Widerrufsbelehrung unter Ziffer 15 mit der Maßgabe, dass Beginn der Dienstleistung bereits der Vermittlungsauftrag durch den Mieter ist. Ergänzend gilt die Widerrufsbelehrung des jeweiligen Anbieters, auf die im Rahmen des Angebots hingewiesen wird.
  3. Der Mieter beauftragt die Vermieterin eine Dienstleistung / einen Kauf aus dem unterbreiteten Angebot zu vermitteln und verbindlich für ihn und die weiteren Teilnehmer zu buchen. Die reine Vorlage eines Angebots stellt noch keine verbindliche Reservierung dar. Beim „online buchen“-Verfahren gilt die Annahme des Angebots durch den Mieter mit Betätigen des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“. Jede Buchung von Fremdleistungen wird über die Vermieterin als Erklärungsbote im Auftrag des Mieters an den jeweiligen Anbieter weitergegeben.
  4. Angebotene Nebenleistungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und sind separat zu vergüten. Die Anbieter sind verpflichtet, den jeweiligen Endpreis inkl. Steuern anzeigen zu lassen. Die Preisangaben stammen jedoch ausschließlich vom Anbieter selbst.
  5. Die Vermittlung der Nebenleistungen durch die Vermieterin ist für den Mieter kostenlos. Zugleich hat dieser jedoch keinen Anspruch auf die zeitliche und räumliche Verfügbarkeit der Nebenleistungen. Die Vermieterin haftet nicht für (teilweise) Unterbrechungen und Ausfälle der Dienste wegen Reparatur-, Instandhaltungs- und Aktualisierungsarbeiten oder aus anderen Gründen, die entweder nicht in ihrem unmittelbaren Einflussbereich liegen oder die Nutzung der Dienste nur unerheblich behindern.
  6. Die Vermieterin tritt lediglich als Vermittlerin auf und erhält für die Vermittlung vom Anbieter eine Provision. Die Einziehung der Vergütung für die Nebenleistungen erfolgt über den Zahlungsdienstleister der Vermieterin, es gelten die obigen Bedingungen.
  7. Die Vermieterin haftet nicht für das Zustandekommen einer Buchung. Gleichfalls haftet sie nicht für Mängel oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung / des Kaufs durch den Anbieter entstehen. Die Vermieterin gibt in Bezug auf die Erfüllung seitens des Mieters geäußerter besonderer Wünsche keine Zusicherungen und übernimmt auch insofern keine Gewährleistung.

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